AGB zum Veranstaltungsvertrag

Merkmale: AGB zum Veranstaltungsvertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag/Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt oder zugesagt worden ist.

2. Der Abschluss der Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertag abgeschlossen ist.

3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend

4. Das Hotel behält sich Recht vor, einen darüber hinaus gehend Schaden ergänzend geltend zu machen.

5. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 16 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Arbeitstag zur Verfügung.

6. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, dem Hotel 10 Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

7. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.

8. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer-/ Funktionsräume.

9. Sollten vereinbarte Zimmer/Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

10. Gesamt- oder Teil-Stornierungen von reservierten Hotelzimmern-/ Funktionsräumen-/ Arrangements-/ Halbpension-/ Vollpensionsbuchungen werden dem Leistungsnehmer mit 60 % bei Übernachtung mit Frühstück 80 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

11. Das Hotel behält sich vor, einen darüber hinaus entstanden Schaden zusätzlich geltend zu machen.

12. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

13. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von der Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

14. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.

15. Um Beschädigungen der Wände Vorzubeugen, ist die Abbringungen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

16. Für zurückgelassene Verpackungsmaterialien seitens des Veranstalters erhebt das Hotel je nach Volumen und Umfang eine Entsorgungspauschale von mindestens € 50 bzw. berechnet die dem Hotel entstanden Kosten.

17. Störungen an zur Verfügung gestellte technische Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.

18. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann nicht vorgenommen werden.

19. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe, dieser Einrichtung frei.

20. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung der Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann es vom Vertrag zurücktreten und die Veranstaltung absagen.

21. Verschweigt der Veranstalter, dass er eine politische Vereinigung ist, hat das Hotel ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung abzusagen.

22. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

23. Die Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

24. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.

25. Alle Preise verstehen sich in € und einschließlich deutsche Mehrwertsteuer.

26. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung.

27. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

28. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Stand 01.01.2010 Freek Suringh (Managing Director)

Das Carat-Hotel bei Xing und als  

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